Nach mehr als fünf Jahren ohne gültiges Klimaschutzgesetz hat sich die österreichische Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS im August 2026 auf einen neuen Entwurf verständigt. Im Mittelpunkt steht die gesetzliche Verankerung der Klimaneutralität bis 2040 – und damit zehn Jahre vor dem entsprechenden EU-Ziel.
Für die Bau- und Immobilienwirtschaft schafft der Entwurf einerseits neue langfristige Orientierung. Andererseits bleiben wichtige Fragen offen, etwa zu künftigen Vorgaben für den Gebäudesektor, zu Energiekosten und Genehmigungsverfahren.
Regierung sieht politischen Durchbruch
Die Regierungsparteien bezeichnen die Einigung als wichtigen Schritt nach jahrelangem Stillstand. SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler und Umweltsprecherin Julia Herr verwiesen auf mehr als 2.000 Tage ohne Klimaschutzgesetz.
NEOS-Klimasprecher Michael Bernhard begegnete der Kritik aus der Wirtschaft mit den Worten: „Wir sind keine Klimafreaks, sondern Zukunftsfreaks.“ Gleichzeitig verwies er auf Ausnahmeregelungen für besonders emissionsintensive Industriezweige.
ÖVP-Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hob insbesondere schnellere Genehmigungsverfahren als Vorteil für Unternehmen hervor. Für Bauträger, Projektentwickler und andere Unternehmen der Immobilienwirtschaft könnte dieser Punkt unmittelbar relevant werden.
Umweltschutzorganisationen fordern strengere Vorgaben
WWF Österreich, Greenpeace und Global 2000 begrüßen das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 grundsätzlich, sehen beim vorliegenden Entwurf aber erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Greenpeace kritisiert insbesondere, dass große Teile der Emissionen aus den Bereichen Energie und Industrie nicht ausreichend vom Gesetz erfasst würden. Global 2000 fordert verbindliche Zwischenziele und wirksame Konsequenzen, wenn diese nicht erreicht werden. Der WWF verlangt klar definierte Ziele für einzelne Sektoren.
Damit rückt auch der Gebäudebereich in den Fokus. Welche konkreten Reduktionsvorgaben künftig für Immobilien und Bauwirtschaft gelten sollen, ist bislang allerdings noch nicht abschließend geklärt.
Wirtschaft warnt vor höheren Kosten
Deutlich ablehnend reagieren Wirtschaftskammer Österreich und Industriellenvereinigung auf das Klimaneutralitätsziel für 2040. Beide Organisationen warnen vor Nachteilen für den Wirtschaftsstandort, wenn Österreich strengere Vorgaben festlegt als andere EU-Mitgliedstaaten.
WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger betonte: „Für österreichische Unternehmer müssen dieselben Rahmenbedingungen gelten wie für ihre europäischen Mitbewerber.“
Im Mittelpunkt der Kritik stehen mögliche höhere Energiekosten, zusätzliche Bürokratie und Wettbewerbsnachteile. Gerade für die Bauwirtschaft mit ihren energie- und materialintensiven Produktionsprozessen sind diese Fragen von erheblicher Bedeutung.
Kritik auch von Aktivisten und Opposition
Fridays For Future bezeichnete den Gesetzesentwurf als „völlig unbrauchbar“ und kritisiert fehlende Verantwortlichkeiten, mangelnde Verbindlichkeit sowie fehlende Möglichkeiten zum Rechtsschutz. Insbesondere bindende Sektorziele und einklagbare Klimaschutzmaßnahmen würden fehlen.
Auch aus der parlamentarischen Opposition kommt Kritik – allerdings aus unterschiedlichen Richtungen. Die frühere Grünen-Vizeklubchefin Sigrid Maurer sprach von einem „Klimagesetz ohne Konsequenzen“.
FPÖ-Chef Herbert Kickl wiederum kritisiert vor allem das Klimaneutralitätsziel 2040. Österreich gehe damit über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus und riskiere aus seiner Sicht eine Abwanderung industrieller Produktion.
Wissenschaft fordert mehr Verbindlichkeit
Auch aus der Wissenschaft kommen Vorbehalte. Die Wirtschaftswissenschaftlerin Sigrid Stagl von der WU Wien bezeichnete Klimaneutralität bis 2040 als „adäquat, nicht ambitioniert“. Österreich sei bei der Reduktion von Emissionen bislang ein Nachzügler.
Kritik gibt es insbesondere an der fehlenden Verbindlichkeit des Gesetzes. Auch die OECD verweist in ihrem Umweltprüfbericht 2026 auf fehlende jährliche sektorspezifische Ziele, klare Zeitpläne und Mechanismen zur Nachsteuerung.
Keine Sanktionen bei Zielverfehlung
Einer der zentralen Kritikpunkte betrifft die Konsequenzen bei einem Verfehlen der Klimaziele. Umweltminister Norbert Totschnig stellte klar: „Der Klimafahrplan ist ohne Sanktionen.“
Zusätzlich sieht der Entwurf eine Standortklausel vor. Sie soll Anpassungen ermöglichen, wenn Klimaschutzmaßnahmen zu erheblichen volkswirtschaftlichen Verwerfungen führen. Damit erhält die Bundesregierung zusätzlichen Spielraum, gleichzeitig wird die rechtliche Verbindlichkeit der Zielvorgaben eingeschränkt.
Als weiteres Zugeständnis an energieintensive Branchen soll das bisherige Verbot der CO₂-Speicherung mittels Carbon Capture and Storage (CCS) aufgehoben werden.
Immobilienwirtschaft wartet auf konkrete Vorgaben
Für die Bau- und Immobilienbranche ist vor allem entscheidend, welche konkreten Anforderungen aus dem Klimagesetz für Gebäude, Energieversorgung, Sanierungen und Neubauten entstehen.
Der Gesetzesentwurf setzt mit dem Ziel der Klimaneutralität 2040 zwar einen langfristigen Rahmen. Noch offen bleibt jedoch, wie die notwendigen Emissionsreduktionen zwischen den einzelnen Wirtschaftssektoren verteilt werden und welche zusätzlichen Belastungen oder Erleichterungen daraus entstehen.
Für Bauträger, Projektentwickler und Immobilienunternehmen dürften daher insbesondere die weitere Ausgestaltung der Genehmigungsverfahren, die Entwicklung der Energiepreise und mögliche sektorspezifische Vorgaben im parlamentarischen Prozess entscheidend sein.