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Bewertung ungefragter Immobilien

Bewertung von Immobilien, die nicht „gefragt“ sind
von ERA Austria – 20. Jul 2023

Immobilienangebote, die „nicht gefragt“ bzw. „nicht zu verkaufen“ sind, gibt es nicht, wenn Sie folgende Vorgehensweise wählen:

Kunde will € 192.000,- bzw. inseriert zu diesem Verkaufspreis.

Sie erstellen ein Verkaufswertgutachten und glauben, die Immobilie für € 160.000,- verkaufen zu können.

Sie nennen dem Verkäufer aber einen Verkaufspreis von € 150.000,-, damit Sie auch ganz sicher sind, dass Sie die Immobilie verkaufen können, wenn Sie einen Auftrag erhalten.

Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass Sie Immobilien in „C-Lagen“ nicht nur anbieten, sondern auch verkaufen.