Immobilienangebote, die „nicht gefragt“ bzw. „nicht zu verkaufen“ sind, gibt es nicht, wenn Sie folgende Vorgehensweise wählen:
Kunde will € 192.000,- bzw. inseriert zu diesem Verkaufspreis.
Sie erstellen ein Verkaufswertgutachten und glauben, die Immobilie für € 160.000,- verkaufen zu können.
Sie nennen dem Verkäufer aber einen Verkaufspreis von € 150.000,-, damit Sie auch ganz sicher sind, dass Sie die Immobilie verkaufen können, wenn Sie einen Auftrag erhalten.
Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass Sie Immobilien in „C-Lagen“ nicht nur anbieten, sondern auch verkaufen.