Das Bestellerprinzip ist ein neues Gesetz in Österreich, das ab 2023 umgesetzt wird und regelt, wer die Maklerprovision bezahlen muss. Bisher wurde die Provision oft von den Mieter:innen getragen, aber mit dem Bestellerprinzip ändert sich das. Zukünftig soll die Person, die den Immobilienmakler beauftragt hat, die Kosten für die Dienstleistungen übernehmen.
Das Bestellerprinzip zielt darauf ab, künftige Mieter:innen finanziell zu entlasten. Es bringt einige Änderungen und Anpassungen für alle Beteiligten mit sich.
Bis 2022 war die Maklerprovision in der Regel so geregelt, dass die Mieter:innen sie bezahlen mussten, selbst wenn sie den Makler:in nicht selbst beauftragt hatten. Mit dem Bestellerprinzip ändert sich das, und die Person, die den Makler beauftragt, muss die Provision zahlen, es sei denn, die Vermietungspartei hat den Auftrag gegeben.
Das Bestellerprinzip tritt ab 1.Juli 2023 in Kraft. Es gilt für Mietimmobilien, die öffentlich angeboten werden, während Kauf- und Gewerbeimmobilien ausgenommen sind.
Die Auswirkungen des Bestellerprinzips betreffen Mieter:innen, Vermieter:innen, Immobilienmakler:innen und Hausverwaltungen. Mieter:innen werden finanziell entlastet, da sie nicht mehr automatisch die Maklerprovision zahlen müssen. Vermieter:innen tragen nun die Kosten für die Makler:innen-Dienstleistungen selbst, was sie möglicherweise dazu veranlassen könnte, die Mietpreise anzuheben. Immobilienmakler:innen erhalten ihre Bezahlung nun direkt von ihren Auftraggeber:innen und müssen transparenter arbeiten. Hausverwaltungen dürfen keine Provisionen von Mieter:innen mehr erhalten, es sei denn, es liegt ein klarer Auftrag vor.
Das Bestellerprinzip sieht vor, dass den vorgeschlagenen Wohnungen, die ein Wohnungssuchender ablehnt, anderen Wohnungssuchenden nicht mehr gegen Provision angeboten werden dürfen.
Das Bestellerprinzip soll Mieter:innen finanziell entlasten, aber es bringt auch Veränderungen mit sich. Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Verwaltungsstrafen vorgesehen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die genauen Bestimmungen zu informieren.
Oft hört man in der Immobilienbranche den Ausspruch: "Jeder will die Leistung des Maklers, aber keiner will sie bezahlen."
Tatsächlich werden Marketingmaßnahmen nicht ausreichend gewürdigt und der Arbeitsaufwand des Maklers zur Vermarktung einer Immobilie oft unterschätzt.
Aus Sicht der Mieter:innen sieht es jedoch oft so aus, als müssten sie dem Makler ein üppiges Honorar dafür zahlen, dass er ihnen die Tür öffnet. Lieber würden die Mieter:innen dieses Geld in ihre neue Wohnung investieren.
Dies führt zu Frustration bei den Mieter:innen und oft zu Diskussionen mit den Maklern, zu Unwilligkeit, die Provision zu zahlen, und letztendlich zu schlechter Reputation.
Kritiker erkennen oft nicht, dass der Makler den Großteil seiner Arbeit bereits im Vorfeld erledigt hat, bevor er den Interessent:innen die Tür öffnet.
Recherchen, Erstellung von Exposés und Fotos, Pläne, Energieausweise, gegebenenfalls Grundbuchauszüge, die Erstellung von ansprechenden Inseraten, Publikation auf verschiedensten Portalen, die Organisation der Wohnungsvorbereitung für Besichtigungen sowie das Beantworten von Anfragen per Telefon und E-Mail sind typische Aufgaben des Maklers, die bereits vor den Besichtigungen erledigt werden.
Nach der Einführung des Bestellerprinzips in Österreich kann man davon ausgehen, dass es auf Seiten der Vermieter definitiv einen Lernprozess geben wird. Makler mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis werden auch in Zukunft ausreichend Aufträge von Vermietern erhalten.
Es ist jedoch zu erwarten, dass das Bestellerprinzip zu einer Marktbereinigung führen wird. Die Makler, die den besten Service bieten oder zusätzliche Dienstleistungen nach der Einführung des Bestellerprinzips anbieten, werden jedoch die Gewinner sein und bessere Geschäfte machen als zuvor.
Trotz aller Bedenken wird das Service-Niveau durch die Einführung des Bestellerprinzips voraussichtlich erhöht werden.