Finanzmarktstabilitätsgremium verschärft Kreditvergabe bei Gewerbeimmobilien

Systemrisikopuffer steigt auf 3,5 Prozent, Antizyklischer Kapitalpuffer bleibt bei 0 Prozent
von office@era.at – 16. Dec 2025 (zuletzt aktualisiert am 24. Dec 2025)

Bei der 47. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) standen erneut Empfehlungen zum Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) und zum sektoralen Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite im Mittelpunkt.

Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den Antizyklischen Kapitalpuffer weiterhin bei 0 % der inländischen risikogewichteten Aktiva zu belassen. Derzeit weisen nur zwei von sechzehn Indikatoren auf erhöhte finanzzyklische Risiken hin. Auch die in der Bemessung stärker gewichteten Indikatoren zur Kredit-BIP-Lücke liegen weiterhin unter den kritischen Schwellenwerten. Details sind in der Empfehlung FMSG/5/2025 nachzulesen; zudem veröffentlicht die OeNB das Indikatoren-Dashboard zu systemischen zyklischen Risiken auch in interaktiver Form auf ihrer Website.

Für Gewerbeimmobilienfinanzierungen spricht sich das Gremium hingegen für eine deutliche Erhöhung der Kapitalvorsorge aus: Der sektorale Systemrisikopuffer soll auf 3,5 % festgelegt und in zwei Stufen angehoben werden – zunächst auf 2 % ab 1. Juli 2026, anschließend auf 3,5 % ein Jahr später.

Hintergrund ist, dass das FMSG die Pufferhöhe in seiner 42. Sitzung am 3. Oktober 2024 aufgrund von Unsicherheiten im Zusammenhang mit der EU-Novelle der Eigenmittelanforderungen (CRR III) vorerst auf 1 % begrenzt hatte. In der 46. Sitzung stellte das Gremium jedoch fest, dass sich die Eigenkapitalunterlegung von Gewerbeimmobilienkrediten durch CRR III insgesamt kaum verändert hat. Analysen der OeNB zeigen zudem, dass sich die Systemrisiken infolge eines verschlechterten wirtschaftlichen Umfelds weiter erhöht haben.

Unter Berücksichtigung bereits gebildeter Wertberichtigungen und bestehender Kapitalerfordernisse erachtet das Gremium eine Pufferhöhe von 3,5 % als geeignet, die Resilienz des Bankensektors gegenüber den identifizierten systemischen Risiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen zu stärken. Finanzierungen gemeinnütziger Bauvereinigungen sollen weiterhin ausgenommen bleiben. Die Auswirkungen auf Kreditkosten, Kreditvergabe und Realwirtschaft wurden im Rahmen eines Impact-Assessments der OeNB geprüft und werden als gering eingeschätzt.

Auch 2026 will sich das FMSG schwerpunktmäßig mit systemischen Risiken aus Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen befassen und zusätzlich die Risiken bei Nichtbanken-Finanzintermediären stärker analysieren. Neben der vierteljährlichen Evaluierung des AZKP stehen auch Überprüfungen des Puffers für systemrelevante Institute (OSII) sowie des allgemeinen Systemrisikopuffers (SyRP) auf der Agenda.