Immobilienmakler in der Pflicht zur Geldwäscheprävention

Die Financial Action Task Force (FATF), eine internationale Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wird Österreich im Jahr 2025 erneut überprüfen.
von office@era.at – 05. Oct 2024

Im Jahr 2016 stand Österreich kurz davor, auf die graue Liste" gesetzt zu werden, was Finanztransaktionen erheblich erschwert hätte. Ein erneuter Verstoß könnte massive volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursachen.

Ein zentraler Punkt der Evaluierung wird die Rolle der Geldwäschemeldestelle A-FIU und die Einbindung von verpflichteten Gewerbetreibenden wie Immobilienmaklern sein. Diese sind nach der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, Risiken zu erkennen und verdächtige Transaktionen zu melden, insbesondere bei hohen Transaktionswerten, wie z.B. Mieten ab 10.000 Euro monatlich. Ein funktionierendes Risikomanagementsystem, regelmäßige Risikoanalysen und deren Dokumentation sind somit gesetzlich vorgeschrieben.

Die FATF betont drei präventive Säulen: Risikomanagement, gesetzliche Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldungen. Immobilienmakler müssen Risikofaktoren (z.B. Standort, Kundenprofil) analysieren und verdächtige Muster wie ungewöhnliche Barzahlungen oder Diskrepanzen zwischen den beteiligten Personen erkennen. Die Meldeplattform goAML dient der Abwicklung aller Verdachtsmeldungen. Jedes Maklerunternehmen muss intern einen Geldwäschebeauftragten benennen und alle Mitarbeiter entsprechend schulen.

Philipp Sulek und Arno Wimmer, Vertreter des Fachverbandes der Immobilienmakler, weisen darauf hin, dass die Meldepflicht auch dann bei den Immobilienmaklern liegt, wenn Banken, Notare oder Rechtsanwälte involviert sind. Bei Unterlassung drohen Strafen, im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die Registrierung bei goAML ist verpflichtend und bietet Zugang zu aktuellen Informationen und Trends im Bereich der Geldwäscheprävention.