Markt

KIM-Verordnung fällt - strenge Vorgaben bleiben

Obwohl die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) ausläuft, bleibt eine verantwortungsvolle Kreditvergabe für die Stabilität des Finanzmarktes entscheidend.
von office@era.at – 27. Feb 2025

Das zuständige Gremium hat daher folgende flankierende Maßnahmen beschlossen bzw. unterstützt:

- Leitlinien für die Kreditvergabe: Es wird empfohlen, dass der Beleihungsauslauf nicht mehr als 90 %, der Schuldendienst nicht mehr als 40 % und die Laufzeit nicht mehr als 35 Jahre betragen soll. Kredite, die diese Vorgaben überschreiten, dürfen maximal 20 % der Neukreditvergabe pro Quartal ausmachen.

- Erhöhte Meldefrequenz: Zur besseren Überwachung der Vergabestandards stellt die Finanzmarktaufsicht die Datenerhebung („VERA-H“) auf eine vierteljährliche Meldung um.

- Erhöhte Transparenz: Die Oesterreichische Nationalbank wird künftig regelmäßig detaillierte Informationen über die Entwicklung der Kreditvergabe veröffentlichen.

- Kapitalerfordernisse im Fokus: In den kommenden Sitzungen werden das Gremium, die Finanzmarktaufsicht und die Oesterreichische Nationalbank mögliche kapitalbezogene Maßnahmen evaluieren.