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Leerstandsabgabe - Uneinigkeit in den Bundesländern

Die im April im Nationalrat beschlossene Novelle zur Leerstandsabgabe erlaubt den Bundesländern, diese Abgabe effektiv zu erheben.
von office@era.at – 22. Jul 2024

Es gibt jedoch keine einheitliche Vorgehensweise. Während einige Bundesländer wie Niederösterreich und Oberösterreich die Abgabe ablehnen, existieren in der Steiermark, Salzburg und Vorarlberg bereits ähnliche Steuern. Tirol plant eine Verschärfung der bestehenden Regelung.

In Wien ist eine Einführung vorerst nicht geplant, obwohl Forderungen seitens der Grünen bestehen. Die SPÖ fordert klare Richtlinien vom Bund. Im Burgenland liegt der Fokus auf der Mobilisierung von ungenutztem Bauland, nicht auf Wohnungsleerstand. Kärnten zeigt Uneinigkeit: Die SPÖ unterstützt die Abgabe, die ÖVP lehnt sie ab.

In der Steiermark bestimmen die Gemeinden die Abgabe, die maximal 1.000 Euro pro Jahr betragen kann. Tirol erhebt seit Januar 2023 eine Abgabe, die aufgrund zahlreicher Ausnahmen als ineffektiv kritisiert wird. Salzburg ermöglicht den Gemeinden seit Januar 2023, eine gestaffelte Abgabe zu erheben, jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen und keine systematische Erfassung des Leerstands. Vorarlberg hat eine ähnliche Abgabe eingeführt, wobei die Gemeinden die Höhe festlegen.

Die Diskussionen über die Leerstandsabgabe sind geprägt von unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen und politischen Standpunkten.