Der oberösterreichische Landesrechnungshof (LRH) identifizierte im vergangenen Jahr 100 Verdachtsfälle von Bauten im Grünland und empfahl dem Land eine systematische Aufarbeitung sowie präventive Maßnahmen. Nun planen Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) eine Gesetzesnovelle, die es den Eigentümern ermöglichen soll, in ihren Häusern zu bleiben.
Basierend auf Daten des Digitalen Oberösterreichischen Raum-Informations-Systems und des Gebäude- und Wohnungsregisters suchte der LRH nach Widmungsverletzungen und entdeckte dabei 100 Verdachtsfälle in 77 Gemeinden, in denen Häuser zumindest teilweise im Grünland errichtet wurden.
Besonders häufig trat dies in einer Innviertler Gemeinde auf. Dort beschäftigen die Vorgänge mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Ried, die gegen zwei ehemalige Bürgermeister und einen Amtsleiter wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Insgesamt wurden 27 Verdachtsfälle aufgedeckt. Für ein Wohnhaus samt Nebengebäuden - darunter eine Doppelgarage und ein Poolhaus - erließ der aktuelle Bürgermeister 2021 einen Abbruchbescheid. Die Eigentümer scheiterten mit einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht, das feststellte, dass das tatsächliche Projekt erheblich vom genehmigten Einreichplan abwich.
Der Fall könnte exemplarisch sein, da derzeit eine nachträgliche Widmung laut Land rechtlich nicht möglich ist. Dies führt zu Benützungsuntersagungen und Abbruchbescheiden. Haimbuchner und Achleitner befinden sich daher in einem Dilemma: Einerseits sind Existenzen aufgrund lange zurückliegender Fehler bedroht, andererseits dürfen Gesetzesbrüche nicht ohne Sanktionen bleiben. Haimbuchner beauftragte daher den Verfassungsrichter Andreas Hauer mit einem Gutachten, das die Möglichkeit einer verfassungskonformen Regelung zur nachträglichen Umwidmung bei Überbauungen sieht.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird nun erarbeitet, wie Achleitner und Haimbuchner am Dienstag in einer Pressekonferenz ankündigten. Haimbuchner betonte jedoch, dass es keine "Generalamnestie" geben werde. Es mache einen "signifikanten Unterschied", ob es sich um ein Wohnhaus oder eine Jagdhütte handle. Die neue Regelung soll daher keine Gebäude umfassen, die nicht Wohn- oder Geschäftszwecken dienen, und auch nicht solche, die vollständig ohne Baubewilligung im Grünland errichtet wurden. Sanktionen bei widerrechtlichem Bau sind ebenfalls vorgesehen. Um eine verfassungskonforme Regelung zu gewährleisten, sei es notwendig, den Widmungswerbern einen "empfindlichen finanziellen Ausgleich" aufzuerlegen.