Das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz, das mit einfacher Mehrheit beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Mietpreise in bestimmten Bereichen zu regulieren. Es legt fest, dass Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten ab dem nächsten Jahr begrenzt werden, während freie Mieten von dieser Regelung ausgenommen sind. Diese Entscheidung wurde trotz geschlossener Opposition gegen das Gesetz getroffen.
Im Detail sieht das Gesetz vor, dass für Kategoriemieten im nächsten Jahr keine Erhöhung erfolgt. Für die Jahre 2025 und 2026 wird eine Begrenzung der Mietpreiserhöhung auf fünf Prozent festgelegt. Richtwertmieten unterliegen ebenfalls dieser Regelung, mit einer jährlichen Anpassung ab April 2025 und einer Beschränkung von fünf Prozent in den Jahren 2025 und 2026.
Die Entscheidung stieß auf gemischte Reaktionen. Während die Regierungsparteien ÖVP und Grüne das Gesetz unterstützten, kritisierten Oppositionsparteien wie die SPÖ und FPÖ es als unzureichend. Die SPÖ bezeichnete das Gesetz als "zu spät" und "ineffektiv", während die FPÖ die Auswirkungen auf den gemeinnützigen Wohnsektor hervorhob. Die NEOS äußerten Bedenken über potenzielle Mindereinnahmen im gemeinnützigen Wohnbau und die Auswirkungen auf wichtige Investitionen.
Insgesamt repräsentiert diese Gesetzgebung einen bedeutenden Schritt in der österreichischen Mietpolitik, mit direkten Auswirkungen auf Mieter und Vermieter. Obwohl der Mietpreisdeckel einige Kontroversen auslöste, ist er ein Versuch, die Mietpreise in einem volatilen Wirtschaftsumfeld zu stabilisieren.