Der Verband kritisiert die aktuelle Kampagne der Arbeiterkammer, die durch die Darstellung einzelner Fälle private Vermieter pauschal an den Pranger stellt. Vorwürfe wie überhöhte Mieten, intransparente Lagezuschläge oder fast ausschließlich befristete Verträge zeichneten ein verzerrtes Bild, das dringend richtiggestellt werden müsse, so ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel.
Rechtsunsicherheit statt Zusammenarbeit
Seit Jahren bringe die AK zahlreiche Verbandsklagen ein, in denen Vertragsklauseln als intransparent oder benachteiligend beanstandet würden. Eine konstruktive Zusammenarbeit, etwa bei der Entwicklung eines einheitlichen Mustermietvertrags, lehnt die AK jedoch ab. „An praktikablen Lösungen scheint die AK kein Interesse zu haben – man sagt nur, was nicht geht. Damit ist weder Mietern noch Vermietern geholfen“, betont Holzapfel.
Die Folge ist eine große Rechtsunsicherheit. Weder Vermieter noch Mieter können sich heute auf rechtssichere Vertragsklauseln verlassen. Selbst der zulässige Richtwertmietzins in Wien lässt sich nicht zweifelsfrei ermitteln. Viele Vermieter greifen deshalb auf befristete Verträge zurück – nicht aus Willkür, sondern um wirtschaftliche Risiken abzufedern.
Enge Spielräume für Vermieter
Aufgrund des strengen Kündigungsschutzes sind Anpassungen bestehender Mietverträge kaum möglich, selbst wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich ändern. Politische Eingriffe, wie das Aussetzen von Wertsicherungen, verschärfen die Situation zusätzlich. Parallel dazu steigen die Auflagen für Vermieter: von energetischen Sanierungspflichten über technische Standards bis hin zu umfangreichen Dokumentationspflichten.
Der Gesetzgeber ist gefordert.
Das seit 30 Jahren bestehende Richtwertgesetz weist nach Ansicht des ÖVI grundlegende Konstruktionsfehler auf. Ein Beispiel: Der Richtwert in der Steiermark liegt um mehr als 30 % über jenem in Wien. Dieses Missverhältnis hat sich durch die Preisentwicklung der letzten Jahre noch verschärft. Gerade in Wien, wo der Anteil der Mieter besonders hoch ist, führt dies zu erheblichen Diskrepanzen.
Hinzu kommt, dass moderne Mietwohnungen heute in der Regel über einen hohen Ausstattungsstandard verfügen. Ein Richtwert von 6,67 €/m² (abzüglich des Befristungsabschlags von 25 %) mache eine Sanierung und technische Aufrüstung von Gründerzeitgebäuden wirtschaftlich unmöglich. Auch diese Realität müsse in der politischen Diskussion stärker berücksichtigt werden.
Forderung nach fairen Rahmenbedingungen
Der ÖVI spricht sich unter anderem für eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes aus. Immobilienverbände sollten künftig die Möglichkeit haben, Mustervertragsklauseln gerichtlich prüfen zu lassen. Das würde mehr Rechtssicherheit schaffen und langfristige Mietverhältnisse erleichtern.
„Langfristige Mietverhältnisse brauchen rechtliche Stabilität. Pauschale Vorwürfe und Skandalisierungen privater Vermieter helfen weder Mietern noch dem Wohnungsmarkt“, fasst Holzapfel zusammen.