Die neue Zweitwohnungsabgabe in Wien könnte zusätzliche Kosten für Eigentümer von Zweitwohnungen bedeuten
Die Wiener Stadtregierung plant die Einführung einer Zweitwohnungsabgabe, die für Personen anfällt, die neben ihrem Hauptwohnsitz eine Zweitwohnung in Wien besitzen. Dies könnte bedeuten, dass Immobilieneigentümer, die eine solche Zweitwohnung halten, mit zusätzlichen jährlichen Kosten konfrontiert werden.
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) sieht in dieser Abgabe eine versteckte Leerstandsabgabe. Wohnungen, die nicht innerhalb von sechs Monaten vermietet werden können, unterliegen dieser Abgabe. Dies stellt eine besondere Herausforderung für Eigentümer dar, die Schwierigkeiten beim Vermieten ihrer Immobilien erleben.
In der Regel trifft die Abgabepflicht die Eigentümer der Wohnungen. Nur in Fällen, in denen die Wohnung für mindestens sechs Monate im Jahr vermietet wird, übernimmt der Mieter diese Pflicht. Eigentümer, die ihre Wohnungen unentgeltlich zur Verfügung stellen oder weniger als sechs Monate vermieten, sind ebenfalls abgabepflichtig.
Der Gesetzesentwurf ist komplex und könnte in der Praxis zu Verwirrung und erhöhtem bürokratischen Aufwand führen. Die Einführung dieser Abgabe ab 2025 wird als bürokratischer und komplizierter Prozess angesehen, der die Schaffung und Erhaltung von Eigentum erschweren könnte.
Mit der Einführung der Zweitwohnungsabgabe könnten 250.000 Zweitwohnsitze in Wien betroffen sein, mit einer jährlichen Abgabe von 300 bis 550 Euro. Dies betrifft insbesondere Menschen, die aus beruflichen oder familiären Gründen häufig in Wien sind. Die Abgabe könnte auch die Lebensqualität und die Rechtssicherheit im Land beeinträchtigen.
Der ÖHGB, als Interessenvertretung für Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer in Österreich, setzt sich für den Schutz und die Förderung des Privateigentums ein. Der Verband bietet seinen Mitgliedern umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen an und vertritt aktiv ihre Interessen auf allen Ebenen.
Für Immobilienbesitzer und -interessierte in Wien bedeutet dies, dass sie sich auf mögliche zusätzliche Kosten und administrativen Aufwand vorbereiten sollten. Es ist wichtig, über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.oehgb.at