Wohnen

Begrenzungen für Touristenvermietungen: Wien setzt Obergrenze bei 90 Tagen pro Jahr

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Wiener Wohnungen nur noch für 90 Tage an Reisende vermietet werden.
von ERA Austria – 23. Aug 2023 (zuletzt aktualisiert am 31. Aug 2023)

Ein Stadtausflug nach Wien sollte auf jeder Europa-Tour eingeplant werden. Allerdings könnten Touristen ab nächstem Jahr Schwierigkeiten haben, die richtige Ferienwohnung zu finden. Denn die Stadt verschärft wieder ihre Bauvorschriften. Ab dem 1. Juli 2024 ist es erlaubt, Wiener Wohnungen nur noch für 90 Tage an Reisende zu vermieten.

„Die vorgesehene Regelungsänderung macht keinen Unterschied mehr zwischen Wohnungen in und außerhalb von Wohngebieten“, sagt der Wiener Anwalt Markus Busta gegenüber „Der Standard“. Laut ihm dient diese Maßnahme dazu, ein Gleichgewicht zwischen dem Tourismus und dem Wohnungsmarkt zu schaffen. Wohnungseigentümer sollten dennoch die Chance haben, ihre Wohnungen während ihrer Abwesenheit zu vermieten, ohne den dauerhaften Wohnungsmarkt zu stören, fügt Busta hinzu. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz in der Wohnung weiterhin beibehalten.

Bereits seit 2018 ist es nicht mehr gestattet, Ferienwohnungen in den sogenannten Wohngebieten anzubieten. Es scheint jedoch schwierig zu sein, dieses Verbot konsequent durchzusetzen, wie im Bericht weiter beschrieben wird.

Die verschärften Bauvorschriften betreffen hauptsächlich die 8.871 Wohnungen, die 2019 allein auf Airbnb gelistet waren. Besitzer können eine Sondergenehmigung für fünf Jahre beantragen. Diese wird jedoch nur erteilt, wenn das betreffende Gebäude nicht mit staatlichen Bauzuschüssen finanziert wurde. Zudem muss es außerhalb eines Wohngebiets liegen und die Zustimmung aller Eigentümer vorliegen.

„Die vorgesehene Gesetzesänderung wird die Plattformwirtschaft zu ihren Ursprüngen zurückbringen und dafür sorgen, dass Wohnungen oder ganze Gebäude nicht mehr vollständig vom Wohnungsmarkt entfernt werden“, so Walter Straßer, Sprecher von „Wien Tourismus“, in der Zeitung.

Kritik kommt jedoch vom Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB). Laut Präsident Martin Prunbauer, zitiert von „Der Standard“, sollte das Recht auf freien Gebrauch des eigenen Eigentums geschützt werden. Die Grenze sollte dort gezogen werden, "wo kommerzielle Beherbergung anfängt" und in Konkurrenz zum Hotelgewerbe tritt.